HONORAR

HONORAR

Guter Rat muss nicht immer teuer sein. Daher ist es mir ein Anliegen Ihr rechtliches Problem genauestens zu analysieren, um Sie bereits im Vorfeld bestmöglich über anfallende Kosten zu informieren.

Die Abrechnung meiner Leistungen kann sowohl nach Stundensatz als auch nach den gängigen Tarifen des Rechtsanwaltstarifgesetzes bzw. der Autonomen Honorarrichtlinien für Rechtsanwälte erfolgen. Ich vereinbare gemeinsam mit Ihnen im Einzelfall, welches Modell für Sie als Mandant das Bessere ist.

Selbstverständlich ist auch die Abrechnung mit jedem Rechtsschutzversicherer möglich.
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